AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der FP Travel Service UG (haftungsbeschränkt) – (FPT)

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Geltungsbereich
Alle Leistungen und Angebote der FP Travel Service UG (haftungsbeschränkt) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die FPT mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) über die von ihr angebotenen Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn FPT ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn FPT auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

1. Auftragsersteilung
1.1. Alle Angebote von FPT sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
1.2. Mit seinem Buchungsauftrag bietet der Auftraggeber FPT den Abschluss eines Vertrages auf Grundlage des Angebotes verbindlich an. Die Erklärung ist schriftlich vorzunehmen. Mit der Erklärung wird automatisch die Richtigkeit der hierin angegebenen Daten anerkannt.
1.3. FPT wird den Auftrag nach Buchung aller Leistungen schriftlich rückbestätigen.
1.4. Der Veranstaltungspreis wird auf Basis der Tarifbestimmungen und Preislisten der Leistungsträger erstellt, die am Tag der Abgabe des Angebotes verfügbar waren. Änderungen, die zwischen dem Tag des Angebotes und des Buchungsauftrages eintreten können, bleiben daher vorbehalten.
1.5. Sollte die Bestätigung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Auftragseingang bzw. nicht zu den im Auftragseingang erfolgten Konditionen erfolgen, ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, das Angebot von FPT zu akzeptieren. In diesem Fall hat der Auftraggeber dies FPT innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Bestätigung schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt der Vertrag mit den von FPT genannten Konditionen als rechtsverbindlich abgeschlossen.

2. Rechnungsstellung und Bezahlung
2.1. Reine Reisedienstleistungen, wie z.B. Flug- und Bahntickets sind sofort fällig und innerhalb einer Woche nach Erhalt der Rechnung an FPT zu zahlen.
2.2. Abweichend zu den in 2.1 genannten Bedingungen gelten, sofern in dem jeweiligen Angebot keine anders lautenden Zahlungsbedingungen aufgeführt sind, folgende Regelungen:
2.2.1 Zahlungsweise:
a) 15% der Auftragssumme sind innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung und Erhalt einer Anzahlungsrechnung an FPT zu zahlen.
b) Weitere 85% der Auftragssumme werden 5 Wochen vor Reisebeginn in Rechnung gestellt und sind innerhalb 1 Woche nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.
2.2.2 Die Endabrechnung erfolgt nach Beendigung der Veranstaltung. Ein evtl. Restbetrag ist sofort fällig und bis spätestens 14 Tage nach Erhalt der Endabrechnung zu zahlen.
2.3.3 Kosten für Sonderleistungen außerhalb unseres Angebotes (z.B. Getränke, etc.) werden mit der Endabrechnung netto plus 10% Agenturhonorar zzgl. Mehrwertsteuer belastet.
2.4. Abschlagszahlungen, die zur Absicherung der gebuchten Dienstleistungen (Hotel-/Zimmerkontingente, Sicherung von Flugplätzen etc.) an Dritte vor vollständiger Zahlung des Veranstaltungspreises zu zahlen sind, werden von FPT als zusätzliche Anzahlung in Rechnung gestellt.

3. Mindestteilnehmerzahl
3.1 Ist in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Katalog/Website) und in der Reisebestätigung ausdrücklich auf eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, so kann FPT innerhalb der Rücktrittserklärungsfrist (spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn) vom Vertrag durch schriftliche Mitteilung zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist.
3.2. Der Auftraggeber kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn FPT in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Auftraggeber aus seinem Angebot anzubieten.
3.3. Der Auftraggeber hat sein Recht nach Ziffer 4.3. unverzüglich nach Zugang der Erklärung von FPT diesem gegenüber geltend zu machen.
3.4. Macht der Auftraggeber nicht von seinem Recht nach Ziffer 4.3. Gebrauch, so ist der vom Auftraggeber gezahlte
Betrag unverzüglich zurückzuerstatten.

4. Rücktritt vom Vertrag
4.1. Der Auftraggeber kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Im Interesse des Auftraggebers und aus Gründen der Beweissicherheit ist der Rücktritt schriftlich gegenüber FPT zu erklären. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, oder tritt er ohne Rücktritt vom Vertrag die Reise nicht an, so ist FPT berechtigt, einen angemessenen Ersatz für die FPT entstandenen Aufwendungen zu verlangen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber gebuchte und bestätigte Leistungen nur teilweise in Anspruch nimmt. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die evtl. mögliche anderweitige Verwendung der Veranstaltungsleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt dem Auftraggeber unbenommen, den Nachweis zu führen, dass FPT im Zusammenhang mit dem Rücktritt bzw. Nichtantritt der Veranstaltung / Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die in der Pauschale ausgewiesenen Kosten.
4.2. Im Fall der reinen Hotel- bzw. Flug- und Bahnvermittlung gelten die AGB´s der Leistungsträger, die FPT dem Auftraggeber mit der Buchung bekannt gibt.
4.3. Sollte der Auftraggeber bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungs-/Reisebeginn zurücktreten, sind Rücktrittskosten in Höhe von 10% des vereinbarten Auftragswertes zzgl. Mehrwertsteuer an FPT zu leisten. Bei einem Rücktritt vom 29. bis zum 20. Tag vor Veranstaltungs-/Reisebeginn fallen Rücktrittskosten in Höhe von 20%, bei einem Rücktritt vom 19. bis zum 10.Tag vor Veranstaltungs-/Reisebeginn 30% und bei einem Rücktritt ab 9. Tag vor Veranstaltungs-/Reisebeginn 40% des vereinbarten Auftragswertes zzgl. Mehrwertsteuer an.
4.4. Zahlungen an Leistungsträger im Sinne von Ziffer 2.4., die FPT aus vom Auftraggeber geleisteten Zahlungen erbracht hat, werden insoweit an diesen zurückerstattet, als sie an FPT von den betroffenen Leistungsträgern zurückgezahlt werden. FPT ist nicht verpflichtet, wegen Rückzahlung von Vorausleistungen gerichtlich gegen Leistungsträger vorzugehen. Diese Ansprüche tritt FPT an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber nimmt die Abtretung an.
4.5. Im Falle einer zeitlichen Verschiebung des Auftrages durch den Auftraggeber bis 30 Tage vor Beginn der Maßnahme entstehen 5% des vereinbarten Auftragswertes als Umbuchungskosten, wenn der Auftrag innerhalb der nächsten 12 Monate abgewickelt wird. Sollte der Auftrag innerhalb der 30-Tage-Frist verschoben werden müssen, so gelten die Kosten wie unter 4.1. bzw. 4.2.
4.6. Rücktrittserklärungen oder Änderungsmeldungen werden wirksam mit dem Tag, an dem sie bei FPT eingehen. Maßgebend ist der Posteingang bei FTP. Rücktritts-, Umbuchungs- und Bearbeitungsentgelte sind sofort fällig und bis spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.
4.7. Zur Absicherung des Auftraggebers empfiehlt FPT den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Informationen hierüber erteilt FPT auf Anfrage.

5. Rücktritt infolge höherer Gewalt
5.1. Erschwerung, Gefährdung und Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare und außergewöhnliche Umstände, wie z. B. Krieg, innere Unruhen, Streiks, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landerechte, Grenzschließung etc.), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle, berechtigen beide Teile zum Rücktritt.
5.2. In einem solchen Falle kann FPT für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine nach § 346 bzw. 651i BGB zu bemessende Entschädigung verlangen.
5.3. FPT ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasste. In jedem Fall aber hat FPT die zur Durchführung der Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
5.4. Die Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit diese im Vertrag mit umfasst sind, trägt der Auftraggeber.

6. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die ausschließliche Zimmervermittlung
6.1. FPT ist lediglich Vermittler, also nicht Partner des Beherbergungsvertrages. Vertragspartner ist der jeweilige Leistungsträger (z.B. Hotel, Pension etc.) Damit gelten die Geschäftsbedingungen des Beherbergungsbetriebes. FPT erbringt ihre Vermittlungsleistungen im Namen und für Rechnung der beteiligten Leistungsträger und ist damit nicht Veranstalter im Sinne des § 651a, Absatz 1 BGB.
6.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet eine Namensliste und die voraussichtliche Ankunftszeit der von ihm gebuchten Gäste bis spätestens 4 Wochen vor Anreise bekannt zu geben.
6.3. Kreditkartendaten: Zimmerreservierungen können nur in Verbindung mit der Bekanntgabe einer gültigen Kreditkartennummer inkl. Verfallsdatum und Name des Karteninhabers vorgenommen werden. Die Kreditkartendaten werden zur Buchungsgarantie an den gebuchten Beherbergungsbetrieb weitergeleitet.

7. Besondere Entgelte, Buchungs-, Storno- und Zahlungsbedingungen
In Abweichung dieser AGB gelten für Buchungen der aufgeführten Leistungen, soweit nicht für den Einzelfall andere Vereinbarungen getroffen sind, folgende Entgelte, Buchungs-, Storno- und Zahlungsbedingungen:
7.1. Flug: Zusätzlich zu den veröffentlichten Flugpreisen, Gebühren und Steuern berechnet FPT folgende Servicegebühren:
Flugtickets innerdeutsch: 30,00 € pro Person/Ticket
Flugtickets international: 45,00 € pro Person/Ticket
Anschlussflüge im Ausland: 15,00 € pro Person/Segment
Low Cost Carrier: 35,00 € pro Person/Ticket
Umbuchungen: 35,00 € pro Person/Änderung (zzgl. der tariflich vorgeschriebenen Gebühren)
Erstattungen: 25,00 € pro Person/Änderung (zzgl. der tariflich vorgeschriebenen Gebühren)
Aufpreis Papierticket: 23,00 € pro Person/Ticket
Die Preise verstehen sich zzgl. der ges. MwSt.
Darüber hinaus gelten die dem gebuchten Tarif zugrunde liegenden Gebühren und Tarifbestimmungen der Fluggesellschaften, die FPT dem Auftraggeber auf Wunsch gerne mitteilt bzw. aushändigt.
7.2. Bahn: Mit Ausnahme der rail & bed tickets, deren Konditionen Sie bitte dem jeweiligen Angebot entnehmen, gelten die Tarifbestimmungen der beteiligten Bahngesellschaften, die FPT auf Wunsch entsprechend dem gebuchten Tarif gerne bekannt gibt. Für die Beratungstätigkeit berechnet FPT zusätzlich ein Serviceentgelt in Höhe von 12,00 € zzgl. der ges. MwSt. Änderungen und Stornierungen werden mit einem Bearbeitungsentgelt von € 15,00 zzgl. der ges. MwSt. pro Ticket/Änderung berechnet. Darüber hinaus gelten die dem gebuchten Tarif zugrunde liegenden Gebühren der Bahngesellschaften, die FPT auf Wunsch gerne mitteilt.
7.3. Hotel: Nach Buchung vorgenommene Änderungen bzw. Stornierungen werden nach Ablauf der von den Beherbergungsbetrieben gewährten kostenfreien Stornierungsfristen mit einem Serviceentgelt in Höhe von € 15,00 zzgl. ges. MwSt. pro Person/Änderung berechnet. Darüber hinaus gelten die mit den Beherbergungsbetrieben verhandelten Bedingungen, die FPT auf Wunsch gerne mitteilt. Der Auftraggeber hat zu beachten, dass das Hotel Stornierungs- und No-Show-Gebühren von bis zu 100% zu erheben berechtigt ist. Sollten die Zimmer im Falle einer Stornierung anderweitig verkauft werden können, mindert sich der Stornierungsbetrag entsprechend. Sämtliche Extras sind von den Gästen direkt vor Ort zu begleichen.
8. Haftung
8.1. Soweit FPT bei der Besorgung von Reise- und sonstigen Leistungen als Vermittler auftritt, haftet sie nur für vermeidbare Fehlleistungen im Rahmen der Reisevermittlung. Mit der Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist eine etwaige Haftung und Gewährleistung in jedem Einzelfall auf den Wert der zugrunde liegenden Reiseleistung beschränkt.
8.2. Eigene Leistungen
FTPS haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung,
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
c) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Sollten einzelne Reiseleistungen, die den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen, ohne Verschulden von FPT nicht durchführbar sein, wird FPT, soweit möglich, gleichwertige Ersatzleistungen anbieten. Wenn der Auftraggeber dieses Angebot annimmt, verliert er diesbezüglich den Anspruch auf Minderung des Reisepreises.
8.3. Fremdleistungen
Werden im Rahmen einer durch FPT veranstalteten Reise von FPT zusätzliche Buchungen auf Wunsch des Auftraggebers vorgenommen, so erbringt FPT insoweit Fremdleistungen, als FPT in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweist. FPT haftet daher nicht für die Erbringung der Fremdleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Geschäftsbedingungen dieser Unternehmen, auf die der Auftraggeber ausdrücklich hingewiesen wird und die FPT ihm auf Wunsch zugänglich macht.

9. Beschränkung der Haftung
9.1. Vertragliche Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von FPT ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch FPT herbeigeführt worden ist, oder
2. soweit FPT für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
9.2. Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich FPT gegenüber dem Geschädigten auf diese Vorschriften berufen.
Jeder Reiseteilnehmer ist für seine rechtzeitige, individuelle Anreise (PKW, Bahn, Flug etc.) zu dem Vertrags-/Abflughafen/-ort bzw. Rückreise ab dem Vertrags-/Ankunftsflughafen/-ort zum Heimatort selbst verantwortlich.

10. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Der Reisende ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung oder einer anderen von FPT bevollmächtigten Person zur Kenntnis zu geben, die jedoch nicht berechtigt ist, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
Die Reiseleitung bzw. die bevollmächtigte Person ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Kann diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen die Beanstandungen unverzüglich dem jeweiligen Leistungsträger und/oder FP TRAVEL SERVICE mitgeteilt werden. Kommt der Reisende schuldhaft diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche auf Rücktritt bzw. Minderung insoweit nicht zu.

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Sofern möglich, wird FTP den Auftraggeber über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. FTP steht dafür ein, den Auftraggeber über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, die ihr bekannt sind oder unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten, zu unterrichten, sofern der Auftraggeber bzw. der Reisende die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Für nicht deutsche Staatsangehörige gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Auftraggebers ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von FPT bedingt sind. FTP haftet auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn FPT mit der Besorgung beauftragt wurde, es sei denn, dass die Verzögerung von FPT zu vertreten ist. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Auftraggebers bzw. Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, so hat der Auftraggeber die daraus evtl. entstehenden Kosten sowie die Rücktrittsgebühren zu zahlen.

12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das für Seevetal zuständige Gericht.